Umzug mit einem VoIP-Telefonanschluss
Wichtig: Wenn Sie einen Komplettanschluss mit Internet und Telefon haben, lesen Sie bitte unseren Artikel „Umzug mit einem Internetanschluss“!
In Deutschland ist die Zuteilung von Rufnummern streng reguliert. „Berechtigter Zuteilungsnehmer“ einer Rufnummer sind Sie nur dann, wenn Sie im entsprechenden Vorwahlbereich eine Wohn- oder Geschäftsadresse vorweisen können.
Wenn Sie umziehen und Ihren VoIP-Anschluss oder die Rufnummern mitnehmen wollen, ist deshalb die Frage entscheidend, in welchem Vorwahlbereich und in welchem Postleitzahlengebiet die neue Adresse liegt.
Drei Möglichkeiten:
Die neue Adresse hat dieselbe Postleitzahl
Wenn die alte und die neue Adresse dieselbe Postleitzahl haben, können Sie die Adressänderung ganz einfach selbst vornehmen.
Die Einstellungen finden Sie im Kundenportal unter Meine Daten → Persönliche Daten. Wenn Sie dort bei „Anschlussadresse“ rechts auf das Zahnrad-Symbol klicken, können Sie Straße und Hausnummer anpassen.
Die neue Adresse liegt lediglich im selben Vorwahlbereich
Besonders in großen Städten kann es vorkommen, dass zwei Adressen zwar im selben Vorwahlbereich liegen, aber nicht dieselbe Postleitzahl haben.
Aus regulatorischen Gründen können Sie die Postleitzahl nicht selbst anpassen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall die neue Adresse per E-Mail mit und bringen Sie einen entsprechenden Beleg bei.
Folgende Dokumente sind gültige Nachweise:
Meldebescheinigung, Personalausweis, Mietvertrag, Strom- oder Telefonrechnung. Geschäftskunden können auch eine Gewerbeanmeldung schicken.
Die neue Adresse liegt nicht im selben Vorwahlbereich
Zwar ist es mit Voice-over-IP theoretisch möglich, einen VoIP-Anschluss auch außerhalb des Vorwahlbereichs zu nutzen, aber in Deutschland dürfen Sie nur Ortsrufnummern führen, in deren Vorwahlbereich Sie einen Wohn- oder Geschäftssitz haben.
Wenn Sie im Zuge eines Umzugs den Vorwahlbereich wechseln, sind Sie daher verpflichtet, easybell dies mitzuteilen und den Anschluss zu kündigen.
Wir können Ihnen auch jenseits der rechtlichen Regelungen nicht empfehlen, eine Ortsrufnummer dauerhaft außerhalb des Vorwahlgebiets zu nutzen, da bspw. Notrufe an die 110 oder 112 immer automatisch an die Notrufzentrale der jeweiligen Ortsvorwahl geleitet werden. Bei Notfällen kann es also zu Komplikationen kommen, die über Leben und Tod entscheiden.
An der zukünftigen Adresse müssen Sie dann einen neuen Anschluss bestellen, um Rufnummern des zugehörigen Vorwahlbereichs zu erhalten. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie sich an der neuen Adresse wieder für einen Anschluss von easybell entscheiden.