In der Regel ist es so, dass eine Kündigung nicht das Vertragsende ist.

Der zeitliche Ablauf sieht meistens eher so aus:

  1. Sie kündigen Ihren Easybell-Vertrag.
  2. Der Vertrag endet zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  3. Mit dem nächsten Rechnungslauf erhalten Sie eine abschließende Rechnung.

In der letzten Rechnung finden Sie Leistungen, die wir vor dem Ende des Vertrags erbracht haben:

  • Verbrauchsabhängige Leistungen
    Verbrauchsabhängige Rechnungspositionen wie bspw. Verbindungsentgelte können wir natürlich erst am Ende eines Leistungszeitraums abrechnen – also auch erst nach dem Ende des Vertrags.
  • Anteilig berechnete Pauschalen
    Grundgebühren für Minutenpakete, Zusatzprodukte und Ähnliches berechnen wir immer für den kommenden Leistungszeitraum. Sollten Sie eine solche Position nach Vertragsende in Rechnung gestellt bekommen, wird diese nur anteilig bis zum Ende des Vertrags berechnet und in der Rechnung aufgeführt.

Lesen Sie dazu auch „Worauf bezieht sich der Rechnungszeitraum?“.

Falls weiterhin Klärungsbedarf besteht, kontaktieren Sie uns bitte.