In diesem Artikel gehen wir davon aus, dass Sie die geräteabhängige Rufnummernanzeige (CLIP no screening) im Kundenportal verwenden, und Ihre Telefonanlage / Ihr Endgerät die Informationen übermittelt, die beim Anruf signalisiert werden sollen. Dazu müssen sich die Rufnummern im „Trunk-Modus“ befinden. 

Auch mit der benutzerdefinierte Rufnummernanzeige im Kundenportal oder der Cloud Telefonanlage können Sie die angezeigte Nummer beeinflussen, allerdings ist der Funktionsumfang reduziert.

 

Welche Rufnummern können angezeigt werden?

Generell dürfen Sie nur solche Rufnummern anzeigen, die Ihnen zugeteilt wurden bzw. deren Zuteilungsnehmer Sie sind. Diese können beispielsweise von einem anderen Anschluss unter Ihrem Namen stammen.

 

Rufnummern, die durch die Regulierungsbehörden untersagt sind, werden von unserer Infrastruktur nicht zugelassen. Dazu gehören z.B. ausländische Rufnummern, kostenpflichtige Sonderrufnummern, Mehrwertdienste und Notrufnummern. Im folgenden eine Liste der gängigsten Rufnummerngassen und Hinweise, ob diese erlaubt oder gesperrt sind.

Rufnummerngassen in Deutschland

Mehr zu den geltenden Regelungen in Deutschland finden Sie im Telekommunikationsnetz (TKG) § 66k (1) und (2).
Nummerngasse Art des Dienstes erlaubt
0800 kostenlose Servicenummern ja
0700 Persönliche Rufnummern, unabhängig vom Anschlussort. Anrufende zahlen stets die gleiche Gebühr, Mehrkosten für die Weiterleitung zahlt der Anschlussinhaber ja
  Rufnummern von Notruf, Behörden und ähnlichen Institutionen. nein
0900 Mehrwertdienst mit bis zu 3€ pro Minute oder 30€ pro Anruf. nein
0137(1-9) Mehrwertdienste, bei denen bereits der Anrufversuch kostenpflichtig ist. nein
0180(1-7) Mehrwertdienste, bei denen die Verbindungskosten geteilt werden, die zunehmend im Zusammenhang mit unseriösen Anrufdiensten auffallen. nein

Rechtliche Grundlage

Für Deutschland: Telekommunikationsgesetz (TKG) § 120