Unerwünschte Anrufe, lästige Werbetelefonate oder Menschen, die Sie zu jeder Tag- und Nachtzeit telefonisch nerven – die Liste der Unannehmlichkeiten, die über einen Telefonanschluss privat oder beruflich ins Haus kommen, ist lang und extrem nervig. Um unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, sich selbst vor unliebsamen Anrufern, aber auch vor teuren ausgehenden Telefonate zu schützen, bieten wir die Sperrlisten-Funktion an.

Telefonische Belästigungen sind kein Einzelfall

Häufig lassen unsere Kunden eingehende Rufnummern sperren, die sie immer wieder, auch in den späten Abendstunden belästigen. Nicht wenige davon sind von so genannten „Cold Calls“ betroffen. Das sind Werbeanrufe ohne Zustimmung des Angerufenen. Dahinter verbergen sich häufig programmierte Anrufe, so genannte „Predictive Dialer“. „Diese gehen von Callcentern ab, um eine große Menge an Anrufen gleichzeitig abzusetzen“, erklärt Georgy Boguslavskiy, der als Mitarbeiter im Businesskunden-Support bereits mit dem Thema „Rufnummernmissbrauch“ zu tun hatte. „Der Callcenter-Mitarbeiter hat so ständig einen neuen potenziellen Kunden am Telefon und braucht die Nummern nicht mehr erst selbst wählen. Ist sein Gespräch beendet, hat er automatisch das nächste Gespräch.“ Das bedeutet, es klingelt bei viel mehr Menschen als es in dem Moment Mitarbeiter gibt, was dazu führt, dass sobald ein Mitarbeiter einen Anruf entgegennimmt, bei allen anderen Angerufenen das Klingeln aufhört. Daher klingelt das Telefon beispielsweise oft nur kurz.

Allein 2015 gingen bereits fast 78.000 Verbraucherbeschwerden wegen Rufnummernmissbrauch bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein. Denn Werbeanrufe ohne die vorherige Zustimmung des Angerufenen sind verboten: „Dies hat der Gesetzgeber in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt. Fehlt die Einwilligung, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Die Bundesnetzagentur kann Unerlaubte Telefonwerbung/Cold Calls nach dem UWG und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verfolgen und mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro ahnden“, heißt es in einer Pressemitteilung der BNetzA zur „unerlaubten Telefonwerbung“.

Ihr Telefonanschluss – Ihre Entscheidung!

Als Anschlussinhaber entscheiden ganz allein Sie selbst, wer Sie anrufen darf und wen Sie anrufen können. Verwalten Sie Ihre Sperrlisten einfach, intuitiv und übersichtlich in unserem easybell-Kundenportal. Für jede Rufnummer können Sie hier selbstständig beliebige Sperr- und Freigabelisten anlegen, Nummern dort hinzufügen oder wieder von den Listen entfernen.

Sperren Sie eingehende Rufnummern individuell

Setzen Sie unerwünscht eingehende Rufnummern einfach auf Ihre Sperrliste für eingehende Anrufe. Damit entscheiden Sie, welche Nummern Sie und/oder Ihre Mitarbeiter nicht mehr anrufen dürfen. Falls Ihre Rufnummer einmal in die falschen Hände gelangen sollte, ist diese Telefonfunktion der perfekte Schutz vor unliebsamen Anrufern. Somit können Sie zumindest dem Telefonterror durch Werbeanrufe einen Riegel vorschieben.

Lassen Sie auch ausgehende Rufnummern sperren

„Besonders von kleineren Unternehmen wird unsere Sperrlisten-Funktion auch gerne für ausgehende Anrufe genutzt“, bestätigt Georgy. Hier kann ebenfalls eine Sperrliste oder eine Freigabeliste angelegt werden:

Bei der Sperrliste für ausgehende Anrufe legen Sie fest, wen Sie oder Ihre Mitarbeiter nicht anrufen dürfen. Damit können Sie beispielsweise verhindern, dass von firmeninternen Telefonen bestimmte Rufnummern angerufen werden können und somit möglicherweise nicht gewünschte Gespräche auf Firmenkosten geführt werden.

Sie können sich und Ihr Unternehmen ebenfalls vor zu hohen Telefonrechnungen schützen, indem Sie ausgehende Anrufe zu bestimmten Nummern und Vorwahlbereichen auf die Freigabeliste setzen. So können Sie beispielsweise nur ausgehende Anrufe ins deutsche Festnetz zulassen.

Sie können die Listen auch spezifizieren. Ein Anwendungsbeispiel: Setzen Sie die 030 auf die Sperrliste, verbieten Sie alle Telefonate nach Berlin, da diese mit der 030 beginnen. Setzen Sie beispielsweise die 030-809051 auf Ihre Liste, so sind alle Anrufe zu easybell nicht mehr möglich, da Sie unsere Stammrufnummer gelistet haben. Andere Anrufe nach Berlin sind hingegen problemlos möglich.

Generell gilt: Mit einer PIN kann die Sperre für einzelne Gespräche umgangen werden.

Fazit: Unsere Sperrlisten-Funktion schützt effektiv

„Das positive Kundenfeedback auf dieses Feature zeigt: Unsere integrierte Sperrlisten-Funktion ist besonders für ausgehende Firmenanrufe sowie für eingehende Privatanrufe sehr hilfreich“, so Georgy abschließend. Größter Nutzen ist hierbei die Erhöhung der Kostensicherheit. Und sollte Ihre Rufnummer dennoch einmal missbräuchlich durch Hacker genutzt werden, greift immer noch unsere easybell Betrugsschutz-Garantie.

Probieren Sie die Sperrlisten ruhig aus! Falls Sie noch individuelle Fragen zum Thema haben, stehen Ihnen Georgy und seine Kolleginnen und Kollegen gern mit Rat und Tat zur Seite!

Quellen und weiterführende Links

(Stand 04.05.2022):

 

Hinweis: Bitte beachten Sie: Sollten Sie Opfer dreister Werbecalls sein, hilft zwar unsere Sperrlisten-Funktion, dennoch empfehlen wir, zusätzlich bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde einreichen.

Stand: 12. August 2024