Preiserhöhung bei der Telekom
Nehmen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahr!
Die Deutsche Telekom AG wird zum 01.07.2022 die Mobilfunkpreise für Geschäftskundinnen und -kunden erhöhen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) räumt im §57 Absatz 1 den Betroffenen einer solchen „einseitigen Änderung des Vertrages“ ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht ein. Hier erfahren Sie, wie Sie von diesem Recht Gebrauch machen können.
Telefonieren ins Mobilnetz mit der Telekom wird teurer – um fast 30%!
Viele Unternehmen haben im April und Mai diesen Jahres Post von der deutschen Telekom bekommen. Die Telekom hat darin angekündigt, zum 01.07.2022 die Preise für Verbindungen zu deutschen Mobilfunknetzen von 13,9 Cent/Minute auf 17,9 Cent/Minute zu erhöhen. Dies entspricht einer Preissteigerung von annähernd 30%. Die Preiserhöhung betrifft Kundinnen und -kunden, die die Geschäftskunden-Tarife der Telekom nutzen, also zum Beispiel ältere DeutschlandLAN-Tarife oder auch die neueren Tarife wie Company Start, Company Pro oder CompanyFlex.
Verträge mit Flatrates in deutsche Mobilfunknetze sind von dieser Preiserhöhung nicht betroffen. Kundinnen und Kunden mit Mobilfunk-Minutenbudgets müssen erst nach Ausschöpfen ihrer Kontingente den erhöhten Preis zahlen. Für alle anderen gilt die Preiserhöhung ab der ersten Minute und kann, je nach Telefonie-Verhalten, zu deutlich höheren Telefonrechnungen führen.
Ihr Recht auf Kündigung
Auf der Webseite der Bundesnetzagentur zum TKG heißt es:
„Wenn Ihr Anbieter Ihren Vertrag einseitig ändert, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten nun in der Regel kündigen. Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie der Anbieter über die geplante Änderung des Vertrages informiert hat, aussprechen. Beendet ist der Vertrag jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung auch wirksam wird.“ (Stand 24.05.2022)
Das bedeutet, dass Sie nicht mehr an die normale Laufzeit ihres Telekom-Vertrages gebunden sind, sondern ab sofort mit Wirkung zum 01.07.2022 kündigen können – dem Datum, an dem die Vertragsänderung wirksam wird. Durch die Kündigung entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Auch nach dem 01.07.2022 können Sie noch kündigen, nämlich bis zu drei Monate, nachdem die Telekom Sie über die Preiserhöhung informiert hat. Falls sie nicht mehr genau wissen, wann das war: Schauen Sie einfach auf das Informations-Schreiben der Telekom, dort finden Sie das Datum. Datiert das Schreiben beispielsweise auf den 28.04.2022, dann haben Sie noch bis zum 28.07.2022 Zeit, Ihre Kündigung auszusprechen.
Bitte beachten sie: Falls Sie nach dem 01.07. kündigen, müssen Sie für den Zeitraum vom 01.07. bis zum Vertragsende die erhöhten Preise zahlen.
So kündigen Sie
Eine Kündigung bedarf der Schriftform, sie müssen also einen Brief oder eine E-Mail mit ihrem Kündigungswunsch an die Telekom schicken.
Von der Nutzung des Online-Kündigungs-Formulars der Telekom raten wir ab, da dort keine Sonderkündigung aufgrund Änderung des Vertrages ausgewählt werden kann.
- Eine Kündigung per Brief können Sie – ausreichend frankiert – an folgende Adresse senden:
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn - Per E-Mail geht die Kündigung an diese Adresse:
kundenservice@telekom.de
Folgende Daten sollte die Kündigung enthalten:
- Name und Anschrift (wie im Vertrag angegeben)
- Rufnummer des zu kündigenden Vertrags
- Kundenkonto (Mobilfunk) oder Buchungskonto (Festnetz) oder Kundennummer
- Den Grund der Kündigung (Einseitige Änderung des Vertrages)
- den angestrebten Kündigungstermin (01.07.2022) oder Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (falls Sie nach dem 01.07. kündigen)
- die Bitte um eine Kündigungsbestätigung
Einfach wechseln und günstig telefonieren
Die Preiserhöhung der Telekom stellt für viele Kundinnen und Kunden eine Möglichkeit dar, schon vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln – Zum Beispiel zu easybell! Unser Angebot umfasst unter anderem:
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- So läuft eine Bestellung ab
- So bestellen Sie einen VoIP-Telefonanschluss
- So bestellen Sie einen neuen Internetanschluss
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