über die
easybell GmbH
Brückenstraße 5a
10179 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg HRB 137060

1. Geltungsbereich und Änderungen

easybell bietet auf Basis dieser AGB Voice-over-IP („VoIP”) und Breitbandanschlüsse für Geschäftskunden im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an. Die AGB gelten ausschließlich für solche Tarife, die ausdrücklich als „Geschäftskunden-Tarife“ vermarktet werden.

Der Inhalt des Vertrages zwischen easybell und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages, der Preisliste, den jeweiligen Produktbeschreibungen und diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen in den einzelnen Unterlagen gelten die Unterlagen in der vorgenannten Reihenfolge.

easybell ist zu Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. easybell wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzesänderungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, so muss easybell die Änderung dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilen. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf wird easybell in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn easybell diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungsumfang

2.1 Aufträge mit DSL Anschluss

easybell stellt dem Kunden im Rahmen der beauftragten Anschlussleistungen vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit einen DSL Anschluss zur Breitbandnutzung des Internets zur Verfügung. easybell ermöglicht den Kunden, andere Telefon-Anschlüsse öffentlicher Fest- und Mobilfunknetze zu erreichen.

easybell gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der von easybell zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Produkte (insbesondere Software). Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte stehen unverändert easybell oder Dritten als Lizenzgeber zu.

2.1.1 Verträge mit dynamischer IP-Adresse

Nach einer DSL-Einwahl wird in der Regel eine neue IP-Adresse zugeteilt. easybell wird dem Kunden eine IPv4-Adresse und abhängig vom Vordienstleister ein IPv6-Prefix zuweisen. Bei IPv4-Adressknappheit behält sich easybell das Recht vor, bei im Bedarfsfall Carrier Grade NAT einzusetzen.

2.1.2. Verträge mit statischen IP-Adressen

Der Kunde kann bei bestimmten Vordienstleistern eine statische IP-Adresse als Zusatzoption bestellen. Diese individuelle IPv4-Adresse wird dem Kunden nach jeder DSL-Einwahl wieder vergeben.

2.2 Aufträge mit VOIP Anschluss

easybell stellt Kunden einen VoIP-Anschluss (mit und ohne Breitbandanschluss) zur Verfügung. Der Anschluss ermöglicht dem Kunden, sich über einen geeigneten Internetzugang per SIP mit dem easybell SIP-Server zu verbinden. Premiumdienste (0900, Auskunftsdienste) und Auslandsdestinationen, die häufig für Telefonbetrug missbraucht werden, sind über das Netz der easybell nicht erreichbar. Gesperrte Auslandsdestinationen (außer Premium- oder Servicenummern) können gegen Unterzeichnung einer Einwilligung, die easybell von der Haftung für die Kosten von Telefonbetrug freistellt, freigeschaltet werden. Nach Haftungsfreistellung gilt die Betrugsschutzgarantie entsprechend nicht mehr.

Über das Netz der easybell ist es möglich, Faxe zu senden und zu empfangen. Hierzu unterstützt easybell T.38, sofern  alle beteiligten Kommunikationskomponenten ebenfalls T.38 unterstützen. Sollte dies nicht der Fall sein, überträgt easybell mit Codec G.711. In diesem Fall oder bei unzureichender Verbindungsqualität, kann es zu Abbrüchen oder Unvollständigkeit bei der Übermittlung von Seiten kommen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, seine von einem anderen Provider herrührende Rufnummer beizubehalten. easybell berechnet dem Kunden für die eingehende Portierung keine Gebühren. Der Kunde kann nach abgeschlossener Anschaltung je Rufnummer einen Telefonbucheintrag beauftragen. Der Eintrag ist kostenfrei.

Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Rufnummer oder seinen Rufnummernblock von easybell auf einen anderen Provider kostenlos zu übertragen. Die ausgehende Portierung von Rufnummernblöcken kostet 25 € pro Rufnummernblock. (Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer)

2.3 Servicequalität und Verfügbarkeit

easybell wird dem Kunden die Leistungen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Bereitstellungstermine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, falls diese dem Kunden schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Als verbindlich vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von easybell nicht zu vertretenden vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum.

easybell sorgt im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten für den ordnungsgemäßen Betrieb der angebotenen Dienste. Soweit easybell Vorleistungen von Dritten bezieht, kann auf die Qualität und die Verfügbarkeit dieser Leistungen kein Einfluss genommen und somit auch keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

easybell kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, dies erfordern.

Der SIP-Server weist eine über 365 Tage im Jahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 99% auf. Der SIP-Server gilt als verfügbar, wenn der Kunde eine Verbindung zum Server aufbauen kann. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind explizit von der Berechnung der SIP-Serververfügbarkeit ausgeschlossen. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze, der vom Kunden eingesetzten Internetanbindung sowie seiner sonstigen Hard- und Software können Übertragungsqualität und Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Diese können möglicherweise zu Einschränkungen führen, die nicht im Einflussbereich von easybell liegen. Diese Einschränkungen hat easybell nicht zu vertreten.

easybell schaltet stets die maximal an einem DSL Anschluss verfügbare Bandbreite. Bei ADSL sind dies bis zu 16 Mbit/s Download und bei VDSL bis zu 250 Mbit/s. Die tatsächlich erreichbare Bandbreite hängt vom eingesetzten Router sowie den Leistungsparametern der jeweiligen Anschlussleitung ab. Diese ergeben sich u. a. aus der Entfernung (Leitungslänge) des Anschlussortes des Kunden zum zugehörigen Verteiler, dem Signal-Rausch-Abstand, Störsignalen, Reflexionen sowie dem Adernquerschnitt der jeweiligen TAL (Teilnehmer-Anschluss-Leitung). Ist der Kunde auf eine bestimmte Bandbreite angewiesen, hat er dies vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird easybell die voraussichtliche Bandbreite schätzen und eine Mindestbandbreite garantieren. Anderenfalls stimmt der Kunde dem Abschluss mit der nächst niedrigen DSL-Bandbreite zu, wenn aus technischen Gründen das Produkt nicht mit der gewünschten Bandbreite realisiert werden kann. Dem Kunden wird ein Sonderkündigungsrecht jeweils 14 Tage zum Monatsende eingeräumt, wenn im Download eine Bandbreite von 1 Mbit/s (ADSL) oder 20 Mbit/s (VDSL) nicht erreicht wird (Routersynchronisation bei Einsatz eines durch easybell empfohlenen Routers mit aktueller Firmware). easybell ist eine angemessene Frist zur Entstörung zu gewähren.

easybell DSL-Anschlüsse werden mit einer technischen Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel bereitgestellt. Wartungs-, Installations-, Umbauzeiten und, unvermeidbare Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, sind von der Verfügbarkeit ausgeschlossen.

2.4. Aufträge mit Mietgeräten

Mietgeräte bleiben stets Eigentum von easybell. Der Versand der Geräte erfolgt durch ein von easybell beauftragtes Logistikunternehmen. Sollte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ein erneuter Versand erforderlich sein, so werden dem Kunden die entstehenden, zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer sind. Sollte der Kunde den Auftrag nach Versand der Hardware stornieren, so werden dem Kunden die Kosten für Verpackung, Versand und Retoure in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer sind.

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich easybell schriftlich anzuzeigen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich und sachkundig, entsprechend der Bedienungsanweisung und separater Benutzungshinweise, zu behandeln, und die Geräte von schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer Fremdspannung, magnetischer Wirkung, Schmutz und Feuchtigkeit fern zu halten. Eingriffe (Öffnen etc.) in die technischen Anlagen oder Veränderungen dürfen vom Kunden nicht vorgenommen werden. Für die Installation und den Betrieb der Geräte hat der Kunde genügende Räumlichkeiten und Umweltbedingungen zur Verfügung zu stellen.

Die Rücksendung des Gerätes – einschließlich des mitgelieferten Zubehörs – ist in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Ersatzverpackung bruchsicher an easybell durchzuführen. Der Rückversand hat ausschließlich an das Logistikzentrum von easybell zu erfolgen.

Wird ein Gerät nach Vertragsende oder im Rahmen eines Austauschs nicht innerhalb von zwei Wochen an easybell zurückgeschickt, so ist easybell berechtigt, dem Kunden den aktuellen Marktwert des Geräts in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe durch den Kunden kann easybell für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte, monatliche Miete nachberechnen.

3. Zustandekommen und Beendigung des Vertrags

3.1. Zustandekommen des Vertrags

Mit Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit easybell ab. Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch easybell, spätestens jedoch mit Freischaltung des Anschlusses. Für die schriftliche Annahme erhält der Kunde eine als “Auftragsbestätigung” bezeichnete Annahmeerklärung, die einen bestätigten Schaltungstermin des Anschlusses enthält.

Auch eine erlaubte Nutzung eines von easybell angebotenen VoIP oder DSL-Produktes durch den Kunden können einen solchen Vertrag begründen. Hierbei gilt der Inhalt des der Freischaltung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts.

3.2. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung. Ist dort nichts anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Mindestlaufzeit.
Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit können, soweit nichts anderes vereinbart, mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Monat können nach der initialen Vertragslaufzeit monatlich gekündigt werden und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat.  

Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail, Kündigungsformular, Brief oder Fax).

3.3. Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht insbesondere, wenn eine Partei schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es der jeweils anderen Partei nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.

Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Kunde sich unter falschem Namen oder falscher Identität bei easybell registriert, den VoIP-Dienst oder die ihm zugewiesene Rufnummer i.S.v. Ziff. 4 missbräuchlich einsetzt, Zahlungen trotz Mahnung schuldig bleibt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Informationspflichten bei Vertragsabschluss

Der Kunde stellt easybell alle zur Abwicklung der Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereit.

easybell wickelt die Kundenkommunikation ausschließlich per E-Mail ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben, diese regelmäßig abzurufen sowie easybell über etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, seine exakte Adresse („Stammadresse“) zu nennen, um die Standorterkennung bei der Anwahl von Notrufnummern sicherzustellen. Wählt der Kunde von einem anderen Standort eine Notrufnummer (sog. Nomadismus), so wird die Standorterkennung nicht gewährleistet. Der Notrufzentrale muss der Standort mitgeteilt werden.

Der Kunde verpflichtet sich, easybell über vertragsrelevante Änderungen unverzüglich zu informieren. Insbesondere gehören hierzu der Wechsel des Geschäftssitzes, eine Änderung der Bankverbindung oder der E-Mail-Adresse.

4.2. Pflichten bei Herstellung, Betrieb und Entstörung des Anschlusses

Der Kunde verpflichtet sich, easybell angemessen zu unterstützen, damit Leistungen vertragsgemäß erbracht werden können. Insbesondere gelten folgende Pflichten:

  • Der Kunde stellt sicher, dass die in seiner Verantwortung liegende Verkabelung, insbesondere die Hausverkabelung zwischen dem Hausverteiler (APL) und der Telefondose (TAE) funktionsfähig ist.
  • Der Kunde ist verantwortlich für die Installation, Bedienung und Wartung der für die Leistungen von easybell erforderlichen Geräte oder Systeme am Kundenstandort.
  • Der Kunde oder ein autorisierter, volljähriger Vertreter muss während der Installation oder Wiederherstellung des Teilnehmeranschlusses einschließlich eventueller Anbindungsleistungen dem Techniker Zugang zu den installationsrelevanten Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen gewähren. Soweit der Kunde einen vereinbarten Technikertermin oder den Termin für die Anbindungsleistungen nicht einhält, werden dem Kunden die entstandenen Aufwendungen der zusätzlichen Anfahrt in Höhe von pauschal 48,79 EUR (inkl. MwSt) in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
  • Voraussetzung für die Störungsbeseitigung ist, dass der Kunde easybell Störungen unverzüglich meldet. Der Störungszeitraum beginnt mit der Meldung an easybell.
  • Der Kunde muss im Rahmen einer Entstörung durch den easybell Kundenservice angemessen mitwirken. Insbesondere muss er Voraussetzungen für erforderliche Messungen schaffen (Messung mit und ohne angeschlossenen Router) und ggf. Konfigurationen entsprechend den Ausführungen des Kundenservice anpassen.
  • Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten oder liegt eine von dem Kunden gemeldete Störung tatsächlich nicht vor, so sind die durch die Störungsbeseitigung entstandenen Kosten von ihm zu tragen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, keine Geräte oder Anwendungen zu benutzen, die zu Veränderungen an der Hard- oder Software des von easybell zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
  • Der Kunde hat geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines easybell-Anschlusses durch Dritte zu treffen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten (Kundenportal, VoIP-Dienst und Breitbandzugang) vertraulich und sicher zu verwahren und nicht Dritten mitzuteilen.
  • Der Kunde stimmt zu, dass easybell zur Vertragserfüllung jederzeit Dritte einsetzen darf. Dies schließt auch ein, dass die Rufnummer zu einem anderen als dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten Netzbetreiber zur Erbringung der Telefondienstleistungen portiert werden darf.

4.3. Pflicht zum rechtskonformen Betrieb

Der Kunde ist verpflichtet, die von easybell angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu verwenden, die den gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen des jeweiligen Landes oder den vorliegenden Bestimmungen widersprechen.

  • Insbesondere dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen übermittelt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme. Es darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel i.S.v. § 238 StGB erfolgen sowie keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten nach Maßgabe des StGB übermittelt oder auf solche Informationen hingewiesen werden.
  • Der Kunde stellt easybell von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer vertrags-, sitten- oder rechtswidrigen und schuldhaften Nutzung der easybell Leistungen durch den Kunden gegen easybell geltend machen. Dasselbe gilt für die Kosten einer in diesem Zusammenhang erforderlichen Rechtsverteidigung von easybell.
  • Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über VoIP keine Rufnummern zu übermitteln, die ihm nicht zur Nutzung zugeteilt wurden.
  • Der Kunde wird alle zum Unternehmen gehörenden Mitbenutzer des easybell-Telefonanschlusses und künftige Mitbenutzer unverzüglich darüber informieren, dass ihm im Rahmen der Rechnungsstellung die Verbindungsdaten des VoIP-Anschlusses (EVN) bekannt gegeben werden, sofern dieser beauftragt wurde.
  • Der Kunde erkennt an, dass easybell eine inhaltliche Kontrolle über die Daten, die über das Netz transportiert werden, nicht ausüben kann. easybell haftet daher nicht für den Inhalt von Daten, weder für Daten, die von Kunden versendet werden, noch für Daten, die von Dritten versendet werden. Der Kunde hat selbst entsprechende Schutzmaßnahmen für seine(n) Rechner zu ergreifen.

4.4. Pflicht zum vertragskonformen Betrieb

Der Kunde wird die Leistungen nicht an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von easybell weiterverkaufen („Reselling“). Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen.

Der Kunde wird keine Verbindungen zu geographischen Ortsrufnummern aufbauen, die einem anderen Zweck dienen als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern, insbesondere keine Verbindungen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll. Hierzu gehören insbesondere Rufnummern, die durch Computer zur Übermittlung von Daten oder Sprache genutzt werden, Werbehotlines sowie Chat-Dienste.

Produkte, bei denen Leistungen pauschal abgegolten werden (z. B. Flatrates), werden nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Anbieter und Betreiber von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Telefonmarketing-Leistungen und Marktforschungsdienstleistungen angeboten. Pauschal abgegoltene Leistungen dürfen nicht für die vorgenannten Anwendungen sowie weiterhin nicht für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen, für die Maschine zu Mensch Kommunikation genutzt werden.

4.5. Referenzvereinbarung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass easybell ihn für die Dauer des Vertragsverhältnisses als Referenzkunden benennt. easybell wird zu diesem Zweck vom Kunden ungeachtet der dafür eingesetzten Übertragungs- und Speichertechniken das kostenlose sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht eingeräumt, Umfang und Inhalt der gemeinsamen Kundenbeziehung unter Einbezug folgender Details zu veröffentlichen: Nennung des Namens als Referenzkunde, Verwendung des / der Logos des Kunden, Nennung des gebuchten Tarifs.

Auf easybell in Textform mitgeteilten Wunsch des Kunden wird easybell vor der Veröffentlichung solcher Inhalte die redaktionelle Zustimmung des Kunden einholen. Für den Kunden entstehen durch die Nennung als Referenzkunde keine Kosten. Der Nennung als Referenzkunde kann vom Kunden jederzeit durch Erklärung in Textform widersprochen werden, wonach easybell eine unverzügliche Entfernung der veröffentlichten Kundenreferenz vornehmen wird.

5. Entgelte, Rechnungsstellung und Einwendungen

5.1. Entgelte

easybell stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen zu den sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Tarifen (inklusive deutscher Umsatzsteuer) in Rechnung.

Die Zahlungspflicht des Kunden besteht für alle Verbindungen von seinem VOIP Anschluss, deren Nutzung er ermöglicht, gestattet oder geduldet hat, also auch für Verbindungen, die durch Dritte verursacht wurden, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

easybell ist berechtigt, nach billigem Ermessen und im Rahmen des Zumutbaren unter Wahrung des Äquivalenzverhältnisses ihre Entgelte mit einer mindestens sechswöchigen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Gestehungskosten (insbesondere Einkaufspreise) verändern. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der betreffenden Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist easybell in einer Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist easybell berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.

5.2 Form der Rechnungsstellung

easybell erstellt Rechnungen ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download über das Kundenportal. Die Erstellung einer „Papierrechnung“ ist nicht möglich.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine vertrauliche Datenübertragung von Rechnungen im Internet nicht gewährleistet werden kann. easybell Rechnungen enthalten aus diesem Grund keinen Einzelverbindungsnachweis. Dieser kann – sofern beauftragt – vom Kunden separat über das Kundenportal abgerufen werden.

Die Pflichtangaben der Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG) werden auf Grundlage der Angaben des Kunden in seinem easybell Kundenkonto auf die Rechnung übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben auf dem aktuellen Stand zu halten. easybell ist nicht verpflichtet von diesen Angaben abweichende Rechnungen zu erstellen.

5.3. Abrechnung

Einmalige Leistungen werden nach Abschluss der Leistungshandlungen, Grundgebühren für wiederkehrende Leistungen monatlich im Voraus und verbrauchsabhängige Gebühren monatlich nach Vorliegen der technischen Daten berechnet. Sprachverbindungen werden in minutengenauer Taktung abgerechnet, soweit im Tarif nichts anderes angegeben wurde.

Die abgerechnete Vergütung ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag der betriebsfähigen Freischaltung des Dienstes. Bei VoIP Diensten hängt die betriebsfähige Freischaltung nicht vom Vorhandensein eines vom Kunden bereitzustellenden Internetanschlusses oder vom Vorhandensein der vom Kunden zur Nutzung des Anschlusses zu beschaffenden Software oder Hardware ab.

easybell behält sich vor, Kunden anzubieten, kostenpflichtige easybell Dienste erst nach Einzahlung eines easybell Guthabens nutzen zu können. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt in diesem Fall nicht.

5.4. Zahlung

Die Wahl der Zahlweise erfolgt im Rahmen der Bestellung oder kann im Kundenportal geändert werden. Änderungen gelten nur für zukünftige Rechnungen, die Zahlweise für eine bereits gestellte Rechnung kann nicht mehr geändert werden. Als Zahlweisen stehen Lastschrifteinzug oder Überweisung nach Rechnungsstellung zur Auswahl.

Die Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug bedarf der Einwilligung des Kunden. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf drei Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für eine Deckung des Kontos zu sorgen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet easybell pro Rücklastschrift die entstehenden Kosten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Mit einer erfolgten Rücklastschrift stellt easybell auf Zahlung per Rechnung um.

Im Falle von periodischer Rechnungslegung mit variierenden Rechnungsbeträgen erfolgt die Abbuchung vom Konto des Kunden frühestens fünf Tagen nach Zugang der Rechnung.

Wenn der Kunde sich für eine Zahlung per Rechnung entscheidet, ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Die Tilgung tritt nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere die Rechnungsnummer) bei der Zahlung angegeben hat. Jede Rechnung muss dabei einzeln bezahlt werden. Eine Sammelüberweisung oder die Überweisung von Pauschalbeträgen ist nicht möglich.

5.5. Einwendungen

Einwendungen gegen Rechnungsbeträge müssen innerhalb von acht Wochen nach Rechnungszugang schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen und sind zu begründen. Soweit Einwendungen nicht innerhalb dieser Frist erhoben worden sind, gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. easybell weist in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge hin.

Sofern keine Einwendungen erfolgt sind, ist easybell nach Ablauf von acht Wochen berechtigt, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen.

Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird durch die Erhebung von Einwendungen nicht berührt.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Ansprüche von easybell aufrechnen.

6. Sperre

easybell ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen ganz oder teilweise entsprechend den Vorgaben des § 61 TKG zu unterbinden (Sperre).

7. Eigentumsvorbehalt

Bei Verkauf von Hardware oder Softwarelizenzen („Ware“) behält sich easybell das Eigentum vor bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Bei Zugriffen Dritter auf diese Ware wird Kunde dem Dritten auf das Eigentum von easybell hinweisen und easybell unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

8. Haftung

easybell haftet für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. easybell haftet auch für diejenigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der easybell, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von easybell, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

Die Leistungsverpflichtung von easybell gilt nur dann, wenn easybell selbst vertragsgemäß und fristgerecht mit entsprechenden Vorleistungen beliefert wurde und keine diesbezüglichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Im Falle von Leistungsstörungen durch höhere Gewalt wird easybell in jedem Falle von der Leistungspflicht befreit.

Bei Auslösen von Notrufen bei nomadischer Nutzung (vgl. Ziff. 4) kann es auf Grund der Alarmierung einer örtlich nicht zuständigen Notrufabfragestelle zu Folgekosten kommen, z.B. weil die Feuerwehr am falschen Standort ausrückt. Der Kunde ist bei nomadischer Nutzung verpflichtet, für Folgekosten durch außerhalb des angegebenen Standortes ausgelöste Notrufe aufzukommen.

easybell weist darauf hin, dass VoIP im Rahmen des zur Zeit technisch und betrieblich Möglichen angeboten wird, wobei im Vergleich zur traditionellen Telefonie unter Umständen gewisse Einbußen in Bezug auf Verfügbarkeit, Sprachqualität und Sicherheit vorkommen können, die außerhalb des Einflussbereichs von easybell stehen und für die demgemäß keine Haftung übernommen werden kann. Insbesondere ist der VoIP-Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet, ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des Kunden. easybell haftet bei einer derartigen Nutzung des Telefonie-Anschlusses sowie bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufes an die zuständige Notrufstelle.

Es gilt die gesetzliche Haftungsbegrenzung des § 70 TKG auch für Endkunden, die nicht Verbraucher sind.

9. Datenschutz

Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u.a. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TKG oder eine andere Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung, die unter www.easybell.de/datenschutz/datenschutzhinweise-vertragsabschluss.html abgerufen werden kann.

Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung der Cloud Telefonanlage vom Kunden Leistungsmerkmale genutzt werden, die eine Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden beinhalten, wie z.B. die Nutzung der Funktion "Kontakte" (Telefon- und Adressbuch), gelten zusätzlich zu diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Geschäftskundentarifen" ergänzend die „Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Datenverarbeitung - Cloud-Telefonanlage“ der easybell, die Sie unter www.easybell.de/business/agb/ergaenzende-agb-datenvervarbeitung-cloud-telefonanlage.html abrufen können.

10. Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertragsverhältnisses bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, denen easybell nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, gelten nicht.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von easybell auf einen Dritten übertragen.

Zwischen dem Kunden und easybell kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt.

Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von easybell, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 
Stand: 16.08.2022

 

Stand: 11. Dezember 2024